Montag, 7. Mai 2012

Second thoughts...

... kann jeder mal haben. Einem Kunden räumt man ein Rückgaberecht für erworbene Waren wie Kleidung und Bücher ein, warum soll dies also nicht auch bei Lebendware der Fall sein, bei der Auswahl eines so kostbaren Guts wie Humankapital? Ist es nicht nur nachvollziehbar, dass man bei näherer Inspektion mitunter zu von initialer Einschätzung abweichenden Resultaten kommt? Ist es nicht konsequenterweise nur ratsam, jene Schritte zu setzen, die zur Auflösung des einseitig nicht zufriedenstellenden Vertrags beitragen? Warum verurteilt die mir freundlich gesinnte Umgebungsmenge, mich einschließend, solche Entscheidungen?
Neulich beschloss unser Arbeitgeber nach sechs Monaten Beschäftigung, dass die Bemühungen einer meiner Kollegen nicht seinen hohen Ansprüchen genügen, und nach eingehender Prüfung der bisher vollbrachten Arbeit sowie der daraus resultierenden Feststellung eines mangelnden Erfolgs setzte er eine Bewährungsfrist von einer guten Woche fest, innerhalb welcher jene Person Fortschritt in ihrem Wirken demonstrieren sollte, andernfalls würde man zu einer Auflösung der eingegangenen Vereinbarung übergehen. Wie grausam, sagen die einen. Wie gemein, schließe ich mich an. Aber nur weil wir diese Person, die gleichzeitig mit uns, einem knappen Dutzend Neulingen, in die neue Arbeitswelt eingetreten ist, liebgewonnen haben, bringen wir dem Arbeitgeber Unverständnis entgegen, der eine finanziell und ökonomisch vernünftige Entscheidung getroffen hat?

0 Comments:

Kommentar veröffentlichen

<< Home